NIS2 Richtlinie: Sind Sie bereits compliant?

Die NIS2 Richtlinie gilt für rund 29.500 Unternehmen in Deutschland – viele davon im Mittelstand. Als erfahrener IT-Dienstleister im Raum München, Dachau und Freising unterstützt RBS Netkom Sie bei der rechtssicheren Umsetzung: von der Betroffenheitsanalyse bis zur revisionssicheren Dokumentation.

NIS2 trifft mehr Unternehmen als erwartet – kennen Sie Ihre Risiken?

Viele Geschäftsführer im Mittelstand unterschätzen die Reichweite der NIS2 Richtlinie. Dabei sind die Konsequenzen bei Verstößen gravierend – und betreffen Sie persönlich.

Können Sie einen Sicherheitsvorfall innerhalb von 24 Stunden melden?

Die NIS2 Richtlinie schreibt ein dreistufiges Melderegime vor: Erste Meldung innerhalb von 24 Stunden, Folgemeldung nach 72 Stunden, Abschlussbericht nach einem Monat. Wer keine strukturierten Incident-Response-Prozesse hat, wird diese Fristen kaum einhalten können – und riskiert damit Bußgelder, selbst wenn der eigentliche Angriff glimpflich ausging.

Wissen Sie, ob Ihr Unternehmen unter die NIS2 Richtlinie fällt?

Anders als die Vorgängerversion NIS1, die sich auf kritische Infrastrukturen konzentrierte, greift NIS2 deutlich weiter. Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz in einem von 18 definierten Sektoren sind direkt betroffen. Dazu kommen indirekte Betroffenheiten über die Lieferkette: Wer als Zulieferer oder IT-Dienstleister für eine NIS2-pflichtige Organisation tätig ist, muss ebenfalls nachweisbare Sicherheitsstandards erfüllen.

Haften Sie als Geschäftsführer mit Ihrem Privatvermögen?

Die NIS2 Richtlinie macht Schluss mit der Möglichkeit, Verantwortung einfach an die IT-Abteilung zu delegieren. Nach § 38 BSIG haftet die Geschäftsleitung bei Verstößen persönlich – auch mit dem Privatvermögen. Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich. Wer glaubt, das sei nur ein Problem für Großkonzerne, irrt.

NIS2-Compliance für den Mittelstand – strukturiert, pragmatisch, rechtssicher

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RBS Netkom: Ihr regionaler IT-Partner für die NIS2 Richtlinie im Raum München

Die Umsetzung der NIS2 Richtlinie ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess – und er erfordert technisches Know-how, juristische Sensibilität und klare Dokumentation. RBS Netkom begleitet mittelständische Unternehmen im Raum München, Dachau, Freising und Fürstenfeldbruck seit über 15 Jahren bei der Absicherung ihrer IT-Infrastruktur. Wir kennen die Anforderungen, die typischen Lücken und die pragmatischen Lösungen, die für KMU tatsächlich umsetzbar sind. Unser Ansatz beginnt mit einer strukturierten Betroffenheitsanalyse: Wir klären gemeinsam mit Ihnen, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen unter die NIS2 Richtlinie fällt, identifizieren bestehende Sicherheitslücken und entwickeln einen realistischen Maßnahmenplan – abgestimmt auf Ihre Ressourcen, Ihre Branche und Ihre IT-Landschaft.

Unsere Leistungen rund um die NIS2 Richtlinie

NIS2-Betroffenheitsanalyse & Gap-Assessment – Wir prüfen systematisch, ob Ihr Unternehmen direkt oder indirekt von der NIS2 Richtlinie betroffen ist, und gleichen Ihren aktuellen Sicherheitsstatus mit den gesetzlichen Anforderungen ab. Das Ergebnis ist ein klares Bild Ihrer Lücken – und ein priorisierter Maßnahmenplan, der keine Ressourcen verschwendet.
Technische Umsetzung: Firewall, Backup, Monitoring & Zugriffssicherung – NIS2 fordert konkrete technische Maßnahmen: Netzwerksicherheit, verschlüsselte Kommunikation, Multi-Faktor-Authentifizierung, Backup- und Wiederherstellungskonzepte sowie kontinuierliches Monitoring. RBS Netkom setzt diese Anforderungen als Managed Service um – zuverlässig, dokumentiert und auditbereit. Ergänzend unterstützen wir Sie bei der revisionssicheren Dokumentation aller Maßnahmen, damit Sie im Ernstfall lückenlos nachweisen können, was Sie getan haben.
Incident Response & Meldeprozesse – Wir helfen Ihnen, strukturierte Prozesse für den Ernstfall aufzubauen: von der Erkennung eines Sicherheitsvorfalls über die interne Eskalation bis zur fristgerechten Meldung beim BSI. So erfüllen Sie das dreistufige Melderegime der NIS2 Richtlinie – ohne im Stress den Überblick zu verlieren.
Schulungen & Management-Sensibilisierung – Die NIS2 Richtlinie verpflichtet die Geschäftsleitung zur aktiven Auseinandersetzung mit Cybersicherheit – Schulungen sind Pflicht. Wir sensibilisieren Ihr Management und Ihre Mitarbeitenden praxisnah für die relevanten Risiken und Prozesse, damit Sicherheit zur gelebten Unternehmenskultur wird.

Häufige Fragen zur NIS2 Richtlinie

Bin ich als KMU überhaupt von der NIS2 Richtlinie betroffen?

Direkt betroffen sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von mindestens 10 Millionen Euro, die in einem der 18 definierten Sektoren tätig sind – darunter Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur, Produktion und viele mehr. Zusätzlich können auch kleinere Unternehmen indirekt betroffen sein, wenn sie als Zulieferer oder IT-Dienstleister für NIS2-pflichtige Organisationen tätig sind. Eine Betroffenheitsanalyse schafft hier schnell Klarheit.
Bei Verstößen gegen die Kernpflichten der NIS2 Richtlinie – etwa bei fehlenden Risikomaßnahmen oder nicht eingehaltenen Meldefristen – drohen empfindliche Bußgelder: bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes für besonders wichtige Einrichtungen. Entscheidend: Die Geschäftsleitung haftet nach § 38 BSIG persönlich und kann diese Verantwortung nicht einfach an die IT-Abteilung delegieren.
Die NIS2 Richtlinie fordert unter anderem ein strukturiertes Risikomanagement, den Einsatz von Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) für kritische Zugänge, dokumentierte Backup- und Wiederherstellungskonzepte, kontinuierliches Monitoring der IT-Infrastruktur, Verschlüsselung sensibler Daten sowie klare Prozesse für Incident Response und Meldung. Viele dieser Maßnahmen lassen sich effizient über Managed Services abdecken.
Ja. Betroffene Einrichtungen waren verpflichtet, sich bis zum 6. März 2026 beim BSI zu registrieren. Eine nachträgliche Registrierung ist weiterhin möglich und dringend empfohlen. RBS Netkom unterstützt Sie dabei, alle erforderlichen Angaben korrekt und vollständig einzureichen.
Das hängt vom Ausgangszustand Ihrer IT-Infrastruktur und Ihrer internen Prozesse ab. Erfahrungsgemäß dauert eine vollständige NIS2-konforme Umsetzung zwischen drei und zwölf Monaten. Mit einer strukturierten Gap-Analyse als Ausgangspunkt und einem erfahrenen IT-Partner an Ihrer Seite lassen sich Prioritäten setzen und die wichtigsten Maßnahmen deutlich schneller umsetzen. Eine Übergangsfrist sieht das Gesetz nicht vor – je früher Sie starten, desto besser.

Jetzt handeln – bevor es teuer wird.

Die NIS2 Richtlinie gilt – ohne Übergangsfrist. RBS Netkom begleitet Sie im Raum München, Dachau, Freising und Fürstenfeldbruck von der ersten Analyse bis zur vollständigen Umsetzung.

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